Bundespolizeidirektion München: 77 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen / Feststellungen in der Bundespolizeidirektion München

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen wurden dabei zwischen dem 16. September und dem 1. Dezember 2024 (einschließlich) in Bayern getroffen: - 3.313 unerlaubte Einreisen,davon wurden bei 1.929 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (1.644 Zurückweisungen plus 285 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), 115 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, sowie 160 Schleuser festgenommen. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5921849. Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert. Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Rückfragen bitte an: Matthias Knott Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Bahnanlagen des Bundes, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.