Landkreis Oldenburg: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in Dötlingen +++ Warnhinweise der Polizei
In Dötlingen haben Unbekannte am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 02:00 Uhr, einen nicht zugelassenen Böller gezündet. Die Polizei hat Rückstände des Böllers in der Straße "Am Fuhrenkamp" gefunden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Wer Hinweise zu den Verursachern geben kann, wird gebeten, unter 04431/941-0 Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Folgen hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und insbesondere durch nicht zugelassene Knallkörper entstehen können. Illegale Feuerwerkskörper können:
- zum Verlust von Gliedmaßen führen
- Knalltraumen, Tinnitus
- Verbrennungen
- Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege
- Atemnot und Lungenschädigungenverursachen.
Grundsätzlich sollte:
- auf angebrachte CE-Zeichen geachtet werden. Feuerwerkskörper,
deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine
Kennzeichnung (F1 oder F2) aufweisen, sollten nicht gezündet
werden
- auf das Verwenden von Feuerwerkskörpern mit optisch erkennbaren
Mängeln verzichtet werden
- auf ausreichend Platz beim Anzünden geachtet werden
- ein Entzünden in der Hand unterbleibenRückfragen bitte an:
Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
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