Stadt Delmenhorst: Nicht zugelassene Feuerwerkskörper gezündet +++ Verfahren eingeleitet

Nach Hinweisen von Zeugen hat die Polizei am Montag, 30. Dezember 2024, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Gegen 00:30 Uhr wurde über den Notruf mitgeteilt, dass auf dem Wohnmobilstellplatz "An den Graften" wiederholt Feuerwerkskörper aus einem Kleinwagen geworfen werden. Eine Streife der Polizei war schnell vor Ort und traf auf das beschriebene Fahrzeug, das sie einem 20-jährigen Bremer zuordnen konnten. Der junge Mann war im Besitz nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Gegen den Bremer wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Die Knallkörper wurden beschlagnahmt. Zudem weist die Polizei nochmal darauf hin, dass es nicht ohne Grund ein Zulassungsverfahren für Feuerwerkskörper gibt. Nicht zugelassene Knallkörper sind verboten, weil sie extrem explosiv sind und nicht den Sicherheitsstandards entsprechen. Sie haben eine wesentlich höhere Sprengkraft und können schwerste Verletzungen verursachen. Außerdem werden hier erneut die wichtigsten Regeln im Umgang mit zugelassenen Feuerwerkskörpern wiederholt: - Silvesterfeuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden - Nur volljährige Personen dürfen Silvesterfeuerwerk nutzen - Nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen (CE Zeichen mit einer vierstelligen Registriernummer) - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher, deshalb: Anleitung lesen und Vorgaben einhalten - Das Zünden ist nur zum Jahreswechsel, also vom 31. Dezember auf den 01. Januar, erlaubtRückfragen bitte an: Albert Seegers Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch Pressestelle Telefon: 04221-1559104 E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de Social Media: