BPOL NRW: Bundespolizei stellt Springmesser in Bauchtasche fest

Am Sonntagabend (13. Januar) kontrollierten Bundespolizisten in Dortmund einen jungen Mann. Dieser führte ein verbotenes Messer mit sich. Gegen 22:15 Uhr überprüften Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen 18-Jährigen. Der ukrainische Staatsbürger händigte den Beamten, zur Feststellung seiner Identität, seinen deutschen Aufenthaltstitel aus. Zudem befragten die Einsatzkräfte den Heranwachsenden nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Dies verneinte der junge Mann aus Recklinghausen und verschloss unvermittelt seine Bauchtasche. Als die Uniformierten ihn daraufhin aufforderten diese zu öffnen, offenbarte sich, dass sich darin ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 11 cm befand. Dabei handelt es sich um ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden kann. Warum er das verbotene Messer bei sich trug, verriet der 18-Jährige den Polizisten jedoch nicht. Diese beschlagnahmten die Waffe und leiteten gegen den Ukrainer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.