Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der sog. Betonstraße

Am Freitagmorgen (17.01.25), gegen 11.00 Uhr, befuhr eine zivile Videostreife des Polizei-Autobahn-und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Husum, die Grenzstraße (L192, Betonstraße) in Bramstedtlund. Während die Beamten mit der erlaubten Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in Richtung Flensburg fuhren, wurden sie von einem schwarzen BMW X7 überholt. Die Polizeibeamten schätzten die Geschwindigkeit des BMW zum Zeitpunkt des Überholens auf über 200 km/h, beschleunigten das Videofahrzeug ebenfalls und führten im weiten Verlauf der Fahrt mehrere Messungen durch, die alle eine gefahrene Geschwindigkeit von über 200 km/h bestätigten. Die geeichte Geschwindigkeitsanlage des zivilen Polizeifahrzeugs lieferte einen vorwerfbaren Wert von 228 km/h, wobei sich der Abstand zum BMW weiter vergrößerte, der BMW also tatsächlich noch schneller fuhr. Auch beim Überholen eines weiteren Fahrzeuges verringerte der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht. Aufgrund der hohen Motorisierung gelang es zunächst nicht, zu dem BMW aufzuschließen und diesen zum Anhalten aufzufordern. Die Beamten entschlossen sich schließlich, andere Verkehrsteilnehmer durch Blaulicht/Martinshorn zu warnen und hofften, dass der Fahrer sich dadurch aufgefordert sah, seine gefährliche Fahrweise zu beenden und zur Kontrolle anzuhalten. Plötzlich allerdings bremste der BMW stark ab, bog in Böxlund nach links ab und fuhr sofort nach rechts auf ein privates Grundstück. Die Streife folgte dem Fahrzeug mit Einsatzfahrt. Durch das Blaulicht des Einsatzfahrzeuges aufmerksam geworden, kam der Besitzer des Grundstücks aus dem Haus und fragte, was los sei. Der Mann kannte weder den BMW noch dessen Fahrer und wunderte sich, warum sein Grundstück befahren wurde - das konnte auch bei der anschließenden Befragung des Fahrers nicht geklärt werden. Nach Belehrung durch die Polizei äußerte sich der 63-jährige Fahrer nicht zu dem Sachverhalt. Die Polizeibeamten trugen diesen bei der Staatsanwaltschaft vor, die den Verdacht eines verbotenen Fahrzeugrennens sah und die Beschlagnahme des Führerscheines anordnete. Schon bei ausschließlicher Betrachtung der gefahrenen Geschwindigkeit käme auf den Fahrer folgendes zu: Bußgeld 1400.-EUR 3 Monate Fahrverbot 2 Punkte Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg Norderhofenden 1 24937 Flensburg Sandra Otte Telefon: 0461 / 484 2010 E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de