BPOL NRW: Erzwingungshaft vermieden – Bundespolizei zieht Geldbuße ein

Weil er länger als ein Jahr die Zahlung eines Bußgeldes ignorierte und zudem einer Ladung zum Haftantritt nicht nachkam, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 32-Jährigen am Flughafen Münster/Osnabrück mit einem Haftbefehl konfrontiert. Der Gesuchte erschien am Dienstagabend (21. Januar) bei der Bundespolizei zur Ausreisekontrolle seines Fluges nach Pristina. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl gegen den Mann aus dem niedersächsischen Seelze ausgestellt hatte. Das Amtsgericht Hamm hatte wegen des Zahlungsversäumnisses eine Erzwingungshaft von 15 Tagen angeordnet. Mit dem Haftbefehl konfrontiert, entschied sich der kosovarische Staatsangehörige zur sofortigen Zahlung des Bußgeldes und vermied so die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.