Lübeck – Stadtgebiet / Folgemeldung: Schockanruf durch falsche Polizeibeamte – Zeugen gesucht
Am 13. Januar 2025 (Montag) kam es im Achatweg zur Erbeutung von diversem Schmuck, nachdem ein bislang unbekannter Täter bei einer Lübeckerin anrief und vorgab, dass ein naher Verwandter einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht habe. Um eine Haftstrafe zu umgehen sollte eine fünfstellige Kaution bezahlt werden. Weil die Dame das Geld nicht aufbringen konnte, nahm ein weiterer Täter später Schmuck von der Dame entgegen. Dieser Mann konnte nun festgenommen werden.
Zur Festnahme war es bereits am 14. Januar 2025 (Dienstag) durch die Polizei in Freiburg in Baden-Württemberg gekommen (siehe https://t1p.de/xemuj). Nach bisherigen Erkenntnissen sollte ein 22-jähriger Mann im Freiburger Stadtgebiet nach einem vorangegangenen Schockanruf die Beute entgegen nehmen.
Die Kriminalpolizei Freiburg konnte den dringend Tatverdächtigen nach der Übergabe der Wertgegenstände festnehmen. In einer ersten Vernehmung räumte der Mann auch die Abholung in Lübeck ein.
Ein von der Staatsanwaltschaft Freiburg beantragter Haftbefehl wurde am 15. Januar antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der dringend Tatverdächtige mit polnischer Staatsbürgerschaft befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Weil es aktuell weiterhin zu Schockanrufen in Lübeck und Ostholstein kommt, wendet die Polizei sich erneut mit den bekannten Präventionstipps an die Öffentlichkeit:
- Lassen Sie Handwerker nicht ohne vorherige Ankündigung in Ihr
Haus und nur dann, wenn Sie diese auch selbst beauftragt haben.
Bestehen Sie bei Handwerkern, die spontan Arbeiten anbieten, auf
einen Termin. - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur
Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit
strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten
über den Vorfall sprechen würde. - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. - Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter
einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen
und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen
bitten. - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. - Geben Sie auf keinen Fall Auskünfte über ihre finanzielle
Situation oder ihre Vermögenswerte.Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Maik Seidel - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2005
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de