Hauptbahnhof Bremen: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen und erlässt Anpassung der Gültigkeitszeiträume
3 Dokumente
A6_Anlage_4-C_DV_EU_2015_1998.pdfPDF - 85 kBAllgemeinverfügung_Bremen_gesiegelt.pdfPDF - 2,5 MBA1_Skizze_Hbf_Bremen_Gültigkeitsbereich_der_AGV_.pdfPDF - 343 kB
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat bereits für den gesamten Januar 2025 eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, welche sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht, erlassen. Diese wird nun für den gesamten Februar 2025 mit einer durchgängigen Gültigkeit verlängert.
Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Bremen (siehe beigefügte Skizze) und ist in dem nachfolgenden Zeitraum durchgängig gültig:
Samstag, 1. Februar 2025, 00:00 Uhr bis Freitag, 28. Februar 2025, 24:00 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw.
bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von
Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und
Signalwaffen). - Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
Schadensvergrößerung führen. - Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der
Situation beitragen können. - Waffen erschweren Helfern und der
Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
Folgen haben.Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/ ).
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Marcus Arnold
Tel.: 0511/67675-4100
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
x: