BPOL NRW: Vollstreckung von 2 Haftbefehlen innerhalb von 3 Stunden – Bundespolizei nimmt zwei Straftäter wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Straßenverkehr fest

Die Bundespolizei hat am Mittwochnachmittag 2 Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Kassel und Aachen innerhalb von 3 Stunden vollstreckt. Ein 36-jähriger Tunesier reiste am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Lichtenbusch aus Belgien kommend ein. Er war vom Landgericht Kassel im Jahr 2022 wegen einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einer Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt worden. Davon hatte er bereits eine 384-tägige Untersuchungshaft abgesessen und ist im Anschluss der Ladung des Strafantrittes seiner Restfreiheitsstrafe nicht gefolgt. Die Untersuchungshaft wurde von der Gesamtfreiheitsstrafe in Abzug gebracht. Er wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert, um seine Restfreiheitsstrafe abzusitzen. Bei einem Rumänen wurde wenig später an der Ausfahrt Aachen- Laurensberg ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen einer vorsätzlich begangenen Trunkenheitsfahrt vollstreckt. Er konnte im Rahmen der Strafvollstreckung eine Geldstrafe von 1800,- Euro nicht zahlen. Ersatzweise muss er jetzt eine 60-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.