Bundespolizeidirektion München: Mit Softair-Waffe im Zug / Gefährderansprache bei 17-Jährigem

Am Freitagabend (15. Februar) kam es zu einer ¾-stündigen Verspätung eines Regionalexpresses, weil ein 17-Jähriger vor Oberschleißheim im Zug Softairwaffen abgelegt hatte. Zu Gefährdungen für Mitreisende war es nicht gekommen. Gegen 20:20 Uhr meldete eine 19-Jährige aus dem RE 2 (Zuglauf Landshut - München), vor dem Bahnhof Oberschleißheim, einen jungen Mann, der eine Schusswaffe bei sich hatte. Ein 17-jähriger Deutscher soll dabei auf Höhe der Zugtoilette nervös auf und ab gegangen sein. Gegenüber zwei Mitreisenden hatte er sein Oberteil hochgezogen und dabei sei eine schwarze Schusswaffe im Hosenbund zum Vorschein gekommen. Die beiden informierten Zugpersonal und Polizei. Am Bahnhof Oberschleißheim durchsuchten Kräfte von Landes- und Bundespolizei den außerplanmäßig zum Halt gebrachten Zug und trafen im vorderen Zugteil auf den Mann aus Höchstadt im Fichtelgebirge. Dieser verneinte das Mitführen einer Schusswaffe, gab jedoch an zwei Softair-Pistolen dabei zu haben. Diese hätte er allerdings nicht im Hosenbund getragen, sondern sie nur kurzfristig aus einem Behältnis genommen und auf einen Tisch neben sich abgelegt zu haben, da er ein Ladekabel aus der mitgeführten Tüte geholt hatte. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden in der Tüte die beiden Softair-Pistolen aufgefunden. Sie befanden sich in einer Verpackung. Die Magazine waren leer. Der 17-Jährige gab an, die Softair-Pistolen für sich und seinen Bruder, zu dem er nach München unterwegs war, gekauft zu haben. Bei den Softair-Pistolen handelte es um legal erworbene Waffen der Klasse 7 (<0,5 Joule), somit lag kein Verstoß gegen das Waffen- gesetz vor. Nach einer eindeutigen Gefährderansprache durch die Bundespolizei konnte der Höchstädter seine Reise mit den beiden verstauten Waffen fortsetzen. Durch den Polizeieinsatz kam es zu einer rund ¾-stündigen Verspätung des Regionalexpress. Die Bundespolizei in München warnt, beim Transport von Softair-Waffen im Zug oder Bahnhof, die Bestimmungen dazu einzuhalten und diese ausschließlich gut verstaut und für Mitreisende nicht einsehbar aufzubewahren bzw. mitzuführen. Bei Verstößen, wie im Fall vom Freitagabend, kann die Bundespolizei für ihre Einsatzmaßnahmen Kosten erheben. Auch die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen können wegen der Verspätungen oder auch bei Zugausfällen oder -umleitungen Schadensansprüche anmelden. Schnell kommt es für Verursacher zu vierstelligen Beträgen. Die anhängenden Bilder sowie das Symbolbild können zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.