Rentner von dubiosen Dachreinigern betrogen

Am gestrigen Nachmittag (19.02.) waren in Krugsdorf sogenannte "Dachhaie" unterwegs und boten einem 71-Jährigen die Reinigung seines Daches an. Die sechs unbekannten Täter vereinbarten mit dem älteren Mann einen Preis von 210EUR für die Reinigung. Noch während der Durchführung der Arbeiten erhöhten die vermeintlichen Handwerker den Preis immer wieder. Die final geforderte Summe belief sich schließlich auf 8.000EUR. In weiterer Folge begab sich ein Tatverdächtiger mit dem Geschädigten zu einer Bankfiliale, um dort die geforderte Geldsumme abzuheben. Aufgrund des bereits beendeten Kassenbetriebes, war jedoch nur eine Abhebung am Automaten möglich, wodurch es nicht zur Auszahlung der geforderten 8.000EUR kam. Der Geschädigte übergab den Tatverdächtigen trotz dessen 3.000EUR als Bezahlung für die Dachreinigung. Erst nachdem die sechs Tatverdächtigen mit ihrem weißen Sprinter mit polnischem Kennzeichen flüchteten, wurde dem Rentner bewusst, dass er soeben Geschädigter einer Straftat wurde. Einen klassischen finanziellen Schaden zu beziffern ist schwer. Das Problem dabei: Einerseits hat der Geschädigte zwar für eine erbrachte Leistung bezahlt, andererseits aber eben viel zu viel. Deshalb wird in der Regel neben Betrug auch wegen Wucher ermittelt, also nach § 291 des Strafgesetzbuches. Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen: - Bleiben Sie misstrauisch, bei "Haustürgeschäften" und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker. - Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit "offizieller" Beschriftung beirren.Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie dieses der Polizei mit. - Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden.Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. - Wenn Sie einen Auftrag unterschreiben sollen, tun Sie dies nur, wenn Sie alles verstanden haben. - Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos. - Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben. - Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Kimberly Schätzchen Telefon: 03971 251 3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: