++ Neues Versicherungsjahr für Kleinfahrzeuge beginnt am 1. März ++
Neues Versicherungsjahr für Kleinfahrzeuge beginnt am 1. März
Landkreis Rotenburg. Zum 1. März 2025 startet das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungsplakette. Wer ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, muss bis spätestens zu diesem Termin eine neue Versicherung abschließen. Die neuen Kennzeichen sind an der grünen Schrift auf weißem Grund erkennbar - im Vorjahr waren sie noch blau.
Warum ist das wichtig?
Bei Verkehrskontrollen werden immer wieder Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt - besonders häufig E-Scooter, die zunehmend auf den Straßen unterwegs sind. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz stellt nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar. Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer möglichen Anzeige. Im Falle eines Schadensereignisses müssen die Kosten gegebenenfalls selbst getragen werden.
Welche Fahrzeuge brauchen ein neues Kennzeichen?
Neben E-Scootern benötigen unter anderem auch folgende Fahrzeuge ab März ein neues Versicherungskennzeichen:
- Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h)
- DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor dem 1.3.1992 versichert)
- E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h)
- Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de