Zwei Fahrten unter Alkoholeinfluss gestoppt

Am Freitag (28. Februar) beendeten Polizisten im Rhein-Sieg-Kreis zwei Alkoholfahrten mit jeweils 1,7 Promille. Gegen 00:45 Uhr meldete eine Frau der Polizei, dass sie in Uckerath beobachtet habe, wie ein Mann mit schwankendem Gang zu seinem Fahrzeug gegangen sei. Dort habe er zunächst Probleme gehabt, dass Auto zu öffnen und sei dann bei zunächst geöffneter Fahrertür losgefahren. Die Zeugin folgte dem Verdächtigen zunächst über die Westerwaldstraße, wo er immer wieder auf die Gegenspur geriet und durchgehend zu schnell fuhr. Nachdem der Mann auf die Bundesautobahn 560 (BAB 560) aufgefahren war, beschleunigte er weiter. Hier warteten schon Streifenwagen, die den Opelfahrer zum Folgen aufforderten. An der Anschlussstelle Sankt Augustin wurde die BAB 560 verlassen. Auf der Bonner Straße in Sankt Augustin-Mülldorf unterzogen die Beamten den 56 Jahre alten Fahrzeugführer einer Kontrolle, bei der sich schnell Hinweise auf Alkohol ergaben: Der Troisdorfer roch nach Alkohol und im Meriva fanden sich mehrere, teils gefüllte und teils geleerte, Schnapsfläschchen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut 1,7 Promille. Der mutmaßliche Alkoholsünder wurde mit zu einer nahegelegenen Polizeiwache gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Wenig später wurde eine Streifenwagenbesatzung in Niederkassel-Mondorf auf einen Mercedes aufmerksam, der über die Unterdorfstraße in Richtung Provinzialstraße fuhr. Nachdem dessen Fahrerin ein Verkehrszeichen missachtet hatte, hielten die Beamten den Mercedes an. Bei der 39 Jahre alten Fahrzeugführerin war ebenfalls Alkoholgeruch wahrnehmbar. Außerdem hatte sie einen schwankenden Gang und eine verwaschene Aussprache. Sie räumte ein, zuvor auf einer Feier etwas Sekt getrunken zu haben. Auch hier wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der knapp 1,7 Promille anzeigte. Daher wurde auch der Niederkasselerin eine Blutprobe entnommen. Die Führerscheine der beiden Alkoholsünder stellten die Polizisten jeweils sicher und untersagten ausdrücklich bis auf Weiteres das Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge. Der 56-Jährige und die 39-Jährige müssen sich nun wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten. Gerade jetzt zu den Karnevalstagen rät die Polizei eindringlich, sich vor dem Feiern Gedanken um den Rückweg zu machen. Bleiben Sie nüchtern, wenn Sie noch fahren müssen, organisieren Sie sich rechtzeitig eine Mitfahrgelegenheit, rufen Sie sich ein Taxi oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, um sich oder andere nicht zu gefährden. (Uhl) #Leben Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de