Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März 2025 – „Aus Blau wird Grün“
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Ab dem 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette. Wer ein solches Fahrzeug nutzt, braucht bis spätestens zu diesem Datum neuen Versicherungsschutz - erkennbar an der grünen Schrift auf weißem Grund (statt Blau wie im Vorjahr).
Warum ist das wichtig? Bei Verkehrskontrollen fällt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind - besonders E-Scooter, die immer häufiger auf unseren Straßen zu sehen sind.
Entsprechende Fahrten ohne Versicherungsschutz sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird. Auch die fahrlässige Begehung aufgrund von Unwissenheit erfüllt den Straftatbestand.
Welche Fahrzeuge brauchen eine neue Versicherung? Nicht nur E-Scooter benötigen ab März ein neues Versicherungskennzeichen, sondern auch:
- Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h) - S-Pedelecs (E-Bikes
mit Unterstützung bis 45 km/h) - DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor
dem 1.3.1992 versichert) - E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45
km/h) - Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h) - Motorisierte
Krankenfahrstühle - Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)Wichtiger Hinweis: Versicherungsschein immer mitführen! Viele wissen nicht, dass der Versicherungsschein immer dabei sein muss und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ein Nichtmitführen kann bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld geahndet werden.
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