BPOL NRW: Elektroschocker als Taschenlampe getarnt – Beamte der Bundespolizei entdeckten verbotene Waffe am Flughafen Köln Bonn.

Ein weiterer Medieninhalt Ein 26-jähriger Deutscher wollte am Dienstag, den 11. März 2025 vom Flughafen Köln Bonn aus nach Ankara ausreisen, als er an der Luftsicherheitskontrolle aufgehalten wurde. Dem Luftsicherheitskontrollpersonal war im Handgepäck ein ungewöhnlicher Gegenstand aufgefallen. Die zur Nachkontrolle hinzugerufenen Beamte der Bundespolizei überprüften den Gegenstand genauer. Äußerlich als gewöhnliche Taschenlampe zu erkennen, stellte sich bei genauerer Betrachtung heraus, dass es sich um ein getarntes Elektroimpulsgerät handelte. Diese Art von getarnten Waffen sind verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetzt und grundsätzlich nicht erlaubt. Dem 26-Jährigen konnte das Gerät zwar eindeutig zugeordnet werden, allerdings gab er an, von dem Gegenstand nichts zu wissen, da seine Mutter seinen Rucksack gepackt habe. Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei sichergestellt. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz sowie ein Ordnungswiedrigkeitenanzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz. Im Anschluss wurde ihm die Weiterreise in die Türkei gestattet. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Flugreise über die geltenden Richtlinien. Umfängliche Hinweise dazu erhält man unter www.bundespolizei.de in der Rubrik "Sicher auf Reisen". Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn Pressestelle Oliver Hünewinckell Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.