Urkundenfälschung in der Fahrerlaubnisbehörde
Am 11.03.2025 kam es durch Mitarbeiter der Fahrerlaubnishörde in Demmin zu einer Anzeigenerstattung aufgrund einer Urkundenfälschung.
Demnach habe die 44-jährige afghanische Beschuldigte im Bürgerbüro des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter Vorlage eines vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis Antrag zur Abholung ihres Führerscheines gestellt. Durch aufmerksame Mitarbeiter konnte vor Ort eine Fälschung des Nachweises festgestellt werden.
Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigte über keinen gültigen Nachweis über eine bestandene Theorieprüfung verfügt und ihr somit vor Ort auch kein gültiger Führerschein ausgestellt wurde.
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Johanna Liebich
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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