Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr: Kennen Sie Ihren Bremsweg

Immer wieder legen Verkehrsteilnehmer auf den Straßen des Rhein-Kreis Neuss rücksichtsloses Verhalten an den Tag, bei dem sie sich über geltende Verkehrsregeln hinwegsetzen und so andere Menschen gefährden. Am Donnerstag (20.3.) haben Beamte der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle an der Mathias-Giesen-Straße in Dormagen einen Autofahrer erwischt, der bei einem Überholvorgang mit 98 Kilometern pro Stunde - bei erlaubten 50 - in Fahrtrichtung Hackenbroich unterwegs war. Dem 71-jährigen Autofahrer drohen nun neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot sowie ein Eintrag im Fahrerlaubnisregister. Am selben Tag um 20.40 Uhr fiel einer Polizeistreife in Dormagen ein weiteres Fahrzeug auf, das von der Kreuzung Walhovener Straße und An der Wache mit offenbar stark überhöhter Geschwindigkeit zunächst über die Walhovener Straße und anschließend über die Florastraße fuhr, wobei der Fahrer an den Ampeln stets stark abbremste und bei Grün stark beschleunigte. Das Fahrverhalten kann als grob verkehrswidrig und rücksichtslos angesehen werde. Daher hat die Polizei gegen den Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet. Der Führerschein des 20-jährigen Kölners wurde beschlagnahmt, das Fahrzeug sichergestellt. Ob bei dieser Fahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, ist noch unklar - eventuelle Zeugen können sich beim Verkehrskommissariat 2 der Polizei unter der Rufnummer 02131 3000 melden. Hinweis der Polizei: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Auch wenn Formeln zur Berechnung des Anhaltewegs im Alltag nicht immer präsent sind, sollte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass mit steigender Geschwindigkeit die Distanz, in der man sein Fahrzeug stoppen kann, exponentiell zunimmt. Beispielsweise kann man bei gefahrenen 50 Stundenkilometern sein Auto bei einer Gefahrenbremsung innerhalb von rund 40 Metern anhalten - bei Tempo 100 beträgt der Anhalteweg hingegen etwa 130 Meter. Das bedeutet, dass man eventuellen Hindernissen oder anderen Verkehrsteilnehmern bei hohen Geschwindigkeiten häufig nicht mehr ausweichen kann. Als weitere Risikofaktoren können ein schlechter Straßenzustand, abgenutzte Bremsen, abgefahrene Reifen, Ablenkung oder der Einfluss von Müdigkeit oder Alkohol hinzukommen. Wer sich auf der Straße rücksichtslos verhält, gefährdet im schlimmsten Fall nicht nur das eigene Leben, sondern auch das von Unbeteiligten. Deswegen ist die Polizei in Uniform und zivil ständig im Kreisgebiet unterwegs und ahndet Verstöße konsequent. Außerdem wird mit Präventionskampagnen wie #Leben auf die Verantwortung jedes einzelnen hingewiesen, der sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzt. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: