BPOL NRW: 4.000,- Euro Geldstrafe – Bundespolizei stellt 46-Jährigen am Flughafen Dortmund

Am Samstagabend (22. März) verhafteten Bundespolizisten einen Mann am Dortmunder Flughafen, der beabsichtigte in das Bundesgebiet einzureisen. Ermittlungen zeigten zuvor, dass eine Staatsanwaltschaft per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Um 20 Uhr erschien der 46-Jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Jerewan/ Armenien. Zur Feststellung seiner Identität wies er sich gegenüber den Beamten mit seinem deutschen Personalausweis aus. Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass die Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Limburg an der Lahn verurteilte den deutschen Staatsbürger bereits im Februar 2024, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen je 50,- Euro. Bisher hatte sich der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, weder der Haftantrittsladung gestellt, noch die Geldstrafe in Höhe von 4.000,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt. Aus diesem Grund schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn zur Festnahme aus. Nachdem die Bundespolizisten dem Verurteilten den Haftbefehl eröffneten, entrichtete dieser die geforderte Summe, sodass er einer Haftstrafe von voraussichtlich 40 Tagen entgehen und anschließend seine Reise fortsetzen konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.