Alkoholisierte Autofahrerin rammt geparkten Pkw

Am Sonntag (23.03.), gegen 03:50 Uhr, beobachteten Zeugen, wie ein Fahrzeug den Ahornweg in Dormagen befuhr und in einer Zufahrt wendete. Beim Rückwärtsfahren kam es zu einem Zusammenstoß mit einem geparkten Auto. Die Fahrzeugführerin fuhr in Richtung Ulmenallee weiter. Die hinzugerufenen Polizisten konnten die Dame auf der B9 fahrend antreffen und anhalten. Bei der Kontrolle erhielten sie Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Auf einer Wache wurde der 64-jährigen Dormagenerin eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem Ange- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: