BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet 59-jährigen Mann am Flughafen Düsseldorf

Am gestrigen Dienstagmorgen (25.03.2025) wurde im Rahmen der Streifentätigkeit durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein Österreicher kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gesucht wurde. Diese hatte vor wenigen Tagen einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 59-Jährigen erlassen. Demnach wurde er im September 2022 verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro konnte der in Hessen lebende Mann vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 72 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Da er zuvor außerdem eigenständig mit einem Kraftfahrzeug den Flughafen Düsseldorf erreichte, obwohl er nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wird sich der Festgenommene nun noch wegen eines weiteren Verkehrsdelikts verantworten müssen. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Straftatverdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.