Verkehrsüberwachung: Besorgniserregende Bilanz einer Radar-Messung auf der BAB 45 bei Hagen
Lfd. Nr.: 0292
Am 25. März 2025 in der Zeit von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr führten Mitarbeiter der Radargruppe des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei Dortmund an der Autobahn 45 in Fahrtrichtung Dortmund bei Hagen eine Geschwindigkeitsmessung mittels einer Radaranlage durch.
Die Messstelle befindet sich in einem Baustellenbereich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Pkw 80 km/h und für Lkw, Busse und Pkw mit Anhänger 60 km/h. Vor der Messstelle ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach durch Verkehrszeichen angezeigt.
Das Ergebnis dieser Messung ist besorgniserregend:
Insgesamt wurden 2375 Fahrzeuge gemessen und 154 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Davon liegen 103 Verstöße im Verwarngeldbereich und 51 im Bußgeldbereich. Zwei Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen.
"Spitzenreiter" waren:
Ein Mercedes-Fahrer aus dem Märkischen Kreis wurde mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h gemessen. Damit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h überschritten. Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeld von 600 Euro sowie zwei Punkte und ein zwei monatiges Fahrverbot.
Ein Mercedes-Fahrer aus Polen wurde mit einer Geschwindigkeit von 131 Km/h gemessen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 47 km/h überschritten. Zusätzlich beging der Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO durch verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons. Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 320 Euro.
Ein Mercedes-Fahrer aus dem Märkischen Kreis wurde mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h geblitzt. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 46 km/h. Auch dieser Fahrer benutzte zusätzlich ein Mobiltelefon. Auch ihn erwartet ein Bußgeld von 320 Euro sowie zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Eine Peugeot-Fahrerin aus Siegen und eine VW-Fahrerin aus Ennepetal sind mit jeweils 119 km/h gemessen worden. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 35 km/h. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt rechnen.
"Respekt vor dem Leben" ist keine Floskel, sondern ein Gebot des gesellschaftlichen Umgangs miteinander. Die Fahrzeugführer gefährden hier mehr als offensichtlich die Gesundheit oder gar das Leben anderer und setzen dieses leichtfertig aufs Spiel.
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Polizei Dortmund
Christoph Hugo
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