BPOL NRW: Filmaufnahmen im Gleisbereich – Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

Gestern Abend (1. April) betraten zwei Minderjährige die Gleise am Bahnhof Essen-West. Die Bundespolizei warnt in dem Zusammenhang vor den Gefahren, welche sich auf den Bahnanlagen verbergen. Gegen 19:10 Uhr informierte die Polizei Essen die Bundespolizei darüber, dass sich auf der Bahnstrecke zwischen dem Hauptbahnhof Essen und Essen-West Jugendliche im Gleisbereich aufhalten sollen. Eine Streckensperrung wurde unverzüglich über die Deutsche Bahn AG veranlasst. Zeugen hatten beobachtet, wie sich die zwei Minderjährigen in den Gefahrenbereich begaben. Als die Einsatzkräfte der Polizei Essen zwei Verdächtige am Bahnhof Essen-West erblickten, ergriffen diese die Flucht in Richtung Abstellgruppe. Hinzugerufene Bundespolizisten konnten sie schließlich stellen. Ein Bahnmitarbeiter hatte den Verdacht geäußert, dass es sich bei den Personen eventuell um Graffiti-Sprayer handele. Sachbeschädigungen an dem genannten Trafohäuschen konnten jedoch nicht festgestellt werden. Auch wiesen die Beiden keine Farbanhaftungen auf. Im Nahbereich konnten die Beamten schließlich den syrischen (15) und den deutschen Staatsbürger (16) feststellen. Die Bochumer gaben gegenüber den Uniformierten an, dass sie den Weg über die Gleise haben abkürzen wollen und in unmittelbarer Nähe zum Gleisbereich ein Handyvideo aufgenommen haben. Die Einsatzkräfte wiesen die Minderjährigen auf ihr Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren hin. Die Polizisten kontaktierten die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen, welche zustimmten, dass ihre Söhne den Heimweg selbstständig antreten können. Die Bundespolizisten leiteten jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein. Aufgrund der Streckensperrung bis ca. 20 Uhr kam es zu Einschränkungen des Bahnbetriebs. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält. Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.