BPOL NRW: Ingewahrsamnahme – 25-Jähriger beschimpft Bundespolizisten und leistet Widerstand
In der Nacht zu Dienstag (1. April) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Bochum auf einen Mann, der im Bahnhofsgebäude eine Zigarette konsumierte. Als sie ihn auf sein Fehlverhalten hinwiesen, wurde er zunehmend aggressiver und widersetzte sich den Beamten, sodass er schließlich dem Polizeigewahrsam zugeführt wurde.
Gegen 2:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Bochumer Hauptbahnhof, als sie in der Haupthalle des Bahnhofsgebäudes auf den rauchenden 25-Jährigen aufmerksam wurden. Als die Beamten den jungen Mann auf sein Fehlverhalten hinwiesen, trat er ihnen leicht aggressiv gegenüber. Nach mehrmaliger Aufforderung wies er sich schließlich mit seinem Personalausweis gegenüber den Einsatzkräften aus. Ermittlungen ergaben, dass der deutsche Staatsbürger bereits in der Vergangenheit wegen verschiedener Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war.
Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen versuchte der Bochumer sich langsam in Richtung des Bahnhofsausgangs zu bewegen. Als die Uniformierten ihn daraufhin aufforderten, stehen zu bleiben und ihnen seine mitgeführte Umhängetasche auszuhändigen, wurde der Deutsche zunehmend aggressiver und leistete schließlich Widerstand. Infolgedessen brachten die Uniformierten den Aggressor zu Boden, wobei er sich ihnen weiterhin widersetzte, indem er seine Arme unterhalb seines Körpers verschränkte. Die Einsatzkräfte fixierten den Beschuldigten schließlich mit Handschellen und führten ihn dann zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Bochum.
Währenddessen beschimpfte der 25-Jährige die Polizisten fortlaufend. Eine Bodycam zeichnete die Tathandlungen auf. In den Wachräumen durchsuchten die Uniformierten den unkooperativen Mann. Dabei fanden sie ein Verschlusstütchen mit einer geringen Menge Drogen auf. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Deutsche mit einem Promille alkoholisiert war.
Nachdem ein Polizeiarzt die Gewahrsamsfähigkeit des Bochumers festgestellt hatte, führten die Bundespolizisten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Polizeigewahrsam in Bochum zu. Der Beschuldigte wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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