Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen / Feststellungen in Bayern
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20250407_BPOLDM_unerlaubteEinreisen_bisMärz_2025.pdfPDF - 7 kB
München - Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Zahlen registriert:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und LuftgrenzenDie monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis März 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. März 2025 ergaben die Grenzkontrollen folgendes:
- 7.116 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 5.776 / davon CZE: 1.340)
wurden festgestellt, - 4.251 (davon AUT: 3.895 / davon CZE: 356) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben, - 275 (davon AUT: 255 / davon CZE: 20 Personen) besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert, - 345 (davon AUT: 319 / davon CZE: 26) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen; - als Beifang konnten 1.381 (davon AUT: 1.104 / davon CZE: 277)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 69 (davon AUT: 54 / davon CZE: 15) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Februar 2025. Die weiteren Daten für den Monat März 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6003830
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Matthias Knott
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