BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhindert Kindesentziehung
Am Flughafen Düsseldorf beabsichtigte am gestrigen Montagnachmittag (07.04.2025) eine Mutter, mit ihrem zweijährigen Kind nach Faro/Portugal auszureisen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten hierfür nicht vorlag.
Der 36-jährigen Deutschen wurde die Ausreise mit ihrer Tochter nach Portugal durch die Bundespolizeibeamten untersagt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei bei Reisen mit Kindern auf Folgendes hin:
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem minderjährigen Kind sorgeberechtigt ist. Insbesondere in Fällen, in denen das Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass das Kind dem Sorgeberechtigten rechtswidrig entzogen wurde.
In letzterem Fall führt die Bundespolizei eingehende Recherchen durch, damit etwaige Abweichungen oder Widersprüche der gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- Eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit
Angaben zum minderjährigen Kind, gegebenenfalls Personalien der
Begleitperson und Reiseziel beziehungsweise Reiseverlauf
- Die Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten sowie
- Eine Kopie der Ausweisdatenseite der SorgeberechtigtenDies erleichtert die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des Erziehungsberechtigten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
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Daniela Maaßen
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