Lörrach/Basel: Festnahme im Zusammenhang mit „Schockanrufen“ – Tatverdächtiger in Haft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie des Polizeipräsidiums Freiburg
Am 01. April 2025 hat das Polizeipräsidium Freiburg in einer
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei
Basel-Stadt und der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt einen 21-Jährigen vorläufig festgenommen. Der Mann habe
in Lörrach nach einem so genannten "Schockanruf" von seinem Schweizer
Opfer Bargeld entgegennehmen wollen.
Ersten Ermittlungen zufolge soll am 01. April 2025 eine männliche
Person einen 72-jährigen in Basel wohnhaften Mann angerufen und sich
ihm gegenüber fälschlich als Staatsanwalt ausgegeben haben. Dem
72-Jährigen gegenüber habe er behauptet, dass dessen Tochter in einen
Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sei und nun eine Kaution in
Höhe von CHF 71.000,00 zu entrichten sei. Der Angerufene durchschaute
den Betrug, ging vordergründig aber auf die Forderungen ein. Dank
dessen Aufmerksamkeit und eines sehr guten Zusammenspiels des
72-Jährigen, seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in
Deutschland und der Schweiz konnte der 21-Jährige, der hier als
"Abholer" fungiert habe, bei der Übergabe festgenommen werden.
Im Zuge der Festnahme des 21-Jährigen konnten in dessen Auto zudem
Schmuck und Goldmünzen im Wert von ca. EUR 20.000,00 aufgefunden und
gesichert werden. Gegen den 21-Jährigen besteht aufgrund dieses
Fundes der Verdacht, am gleichen Tag an einem weiteren "Schockanruf"
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt gewesen zu sein.
Gegen den 21-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach
am 02.04.2025 durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht
Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige
befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.
Während der "Schockanrufe" - eine der Telefonbetrugsmaschen - geben
sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Staatsanwälte,
Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von
Banken aus. Sie teilen ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein
Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein
Einbruch bevorstünde oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von
falschen Abbuchungen geworden seien. Die Hochdeutsch oder seit
einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über
eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern
auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so
beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.
Die Strafverfolgungsbehörden erinnern daran, dass die Polizei nie
jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut
abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck
oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln,
ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten
handelt, ist unverzüglich über den Notruf 110 mit der Polizei
Baden-Württemberg oder 117 mit der Kantonspolizei Basel-Stadt Kontakt
aufzunehmen.
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Dr. phil. Martin R. Schütz
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