Polizei ergreift mit Messer bewaffneten Tatverdächtigen nach körperlicher Auseinandersetzung in Wismar
Die Kriminalpolizei ermittelt, nachdem sich gegen 01:38 Uhr des 12.04.2025 in der Wismarer Innenstadt eine körperliche Auseinandersetzung ereignete, in dessen Folge zwei männliche Personen verletzt wurden.
Wie dem aktuellen Stand der eingeleiteten Ermittlungen entnommen werden kann, seien der 40-jährige Tatverdächtige sowie der 57 Jahre alte Geschädigte vor einer örtlichen Bar ins Gespräch gekommen. Im Verlauf der Begegnung hätten zunehmend unterschiedliche Auffassungen dazu geführt, dass der Tatverdächtige letztlich mit einem Messer auf den Geschädigten losging und diesen durch Schnittbewegungen im Bereich der Brust verletzte. Als weitere Zeugen eingriffen, flüchtete der Mann. Einem 47-jährigen Zeugen gelang es den Flüchtigen einzuholen, woraufhin dieser dem Zeugen mit einer CS-Gas-Pistole Reizstoff in das Gesicht geschossen und dessen Flucht weiter fortgesetzt haben soll. Durch die bereits alarmierten Polizeikräfte konnte der Tatverdächtige schließlich im Bereich des Wismarer Schiffbauerdamms festgestellt und nach Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen werden. Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei dem in Wismar wohnhaften Mann vermeintlich tatrelevante Gegenstände, ein Teleskopschlagstock sowie weitere Messer aufgefunden und beschlagnahmt. Mit 1,6 Promille sei der Deutsche erheblich alkoholisiert gewesen. Anhand weiterer Erkenntnisse sei zudem eine Mischintoxikation durch die zusätzliche Einnahme von Arzneimitteln nicht auszuschließen gewesen.
Einer der Geschädigten erlitt im Kontext des Messerangriffs eine circa sieben Zentimeter lange Schnittverletzung im Bereich der Brust. Der zweite Geschädigte erlitt indes erhebliche Reizungen der Augen sowie der oberen Atemwege. Beide deutschen Männer wurden medizinisch versorgt.
Bereits am Morgen des 12.04.2025 erfolgte die richterliche Haftprüfung, infolge derer der Tatverdächtige vor Ort entlassen wurde. Die u.a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz geführten Ermittlungen obliegen weiterhin der Kriminalpolizei.
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