BPOLI MD: Gleich zwei Haftbefehle: 29-Jähriger zahlt beide Geldstrafen in Höhe von 1875 Euro und entgeht Gefängnis

Am Dienstag, den 15. April 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 07:32 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Dessau. Dieser wies sich mit seinem Bundespersonalausweis aus. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn sowohl die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, als auch die Staatsanwaltschaft Potsdam per Haftbefehl suchten. Das Amtsgericht Wittenberg hatte den 29-Jährigen im März 2024 wegen einer Ordnungswidrigkeit zu acht Tagen Erzwingungshaft oder der Zahlung von 750 Euro verurteilt. Im November 2024 kam ein Beschluss des Amtsgerichts Zossen zu einer Erzwingungshaft von 19 Tagen, wegen eines nicht gezahlten Bußgeldes in Höhe von 1125 Euro, hinzu. Weder beglich der Deutsche die auferlegten Beträge, noch stellte er sich, trotz ordnungsgemäßen Ladungen, den Strafantritten. Entsprechend erließen die genannten Staatsanwaltschaften beide Vollstreckungshaftbefehle im März des aktuellen Jahres. Diese eröffneten ihm die Einsatzkräfte und nahmen den Mann mit zur Dienststelle. Dort zahlte er die haftabwendenden Beträge in Summe von 1875 Euro. Anschließend konnte er die Räumlichkeiten der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibenden Behörden abschließend über den Vollzug der Haftbefehle. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir