BPOL NRW: Retter in der Not – Bundespolizist belebt 35-Jährige im Polizeigewahrsam wieder

Am 23. April kam es im Rahmen einer Festnahme zu einer unvorhersehbaren Wendung. Noch im Polizeigewahrsam der Bundespolizei setzte die Atmung einer 35-Jährigen aus. Durch das schnelle Handeln eines Beamten konnte ihr Leben gerettet werden. Gegen 21:30 Uhr wurde die deutsche Staatangehörige im Kölner Hauptbahnhof nach einer verbalen Streitigkeit angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Polizeibekannte durch die Staatsanwaltschaft Kleve mit einem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Aufgrund dessen wurde sie festgenommen und der Dienststelle zugeführt. Kurze Zeit später klagte die 35-Jährige aus der Gewahrsamszelle heraus über allgemeine Schmerzen. Als die Beamten daraufhin den Gewahrsamsbereich betraten, wurde die Deutsche ohne Vitalfunktionen vorgefunden. Die Einsatzkräfte leiteten sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen in Form der Herz-Lungen-Wiederbelebung ein. Noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes setzte die Atmung bei der Wohnungslosen wieder ein. Nach der weiteren notärztlichen Versorgung durch den Rettungsdienst wurde die Deutsche, begleitet durch Bundespolizisten, einem Kölner Krankenhaus zugeführt. Der weiterbehandelnde Arzt des Krankenhauses teilte im Nachgang telefonisch mit, dass die Frau im Krankenhaus entsprechend versorgt wurde und deren Zustand stabil sei. Die Deutsche hatte in der Gewahrsamszelle einen "psychogenen Krampfanfall" mit anschließendem Aussetzen der Atmung erlitten. Folgeschäden seien nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Durch die unverzüglich durchgeführten Wiederbelebungsmaßnahmen seien Folgeschäden verhindert und das Leben der 35-Jährigen gerettet worden sein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Paula Moll Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.