Korrektur: Nach Festnahme am Mittwoch – Ladendieb zu Haftstrafe verurteilt
Die Polizei berichtete gestern, 24. April, über die Festnahme eines 39-Jährigen, der nach einem Ladendiebstahl von einem Zeugen verfolgt und von Polizeikräften gestellt wurde. Zur Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/6019289
Im letzten Absatz ist uns eine juristische Ungenauigkeit unterlaufen: Der Angeklagte wurde nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, er muss lediglich die achtmonatige Freiheitsstrafe nicht sofort antreten. Sachlich richtig ist:
Da nach Überprüfung feststand, dass der 39-Jährige keine gefestigten Wohnverhältnisse oder sonstigen Bindungen vorweisen kann, gingen die Beamten davon aus, dass hier der Haftgrund der Fluchtgefahr bestand. Der Tatverdächtige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und am Donnerstag, 24. April, von Ermittlern der Kriminalpolizei im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens einem Richter vorgeführt. Das Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach beantragt. Der Richter verurteilte den Mann am Nachmittag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. (et)
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