Pressemitteilung HAMBURG

Pressemitteilung HAMBURG Anklage wegen Verdachts der Kindesentführung erhoben Wegen der mutmaßlichen Entführung zweier Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen insgesamt sieben Personen zum Landgericht Hamburg - Jugendschutzkammer - erhoben. Drei von ihnen sollen gemeinsam eine schwere Entziehung Minderjähriger, eine gefährliche Körperverletzung und eine Freiheitsberaubung, zwei Personen darüber hinaus eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen haben. Den übrigen vier Personen werden jeweils Beihilfehandlungen vorgeworfen. Gegen fünf weitere mutmaßliche Entführer wird noch gefahndet. Die Ermittlungen gegen sieben Tatverdächtige wurden mangels hinreichenden Tatverdachts sowie in einem Fall wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Angeklagt als Mittäter sind die 51-jährige Mutter der Kinder, ein 62-jähriger Deutscher und ein 35-Jähriger israelischer Staatsangehöriger, der im letzten Jahr auf Zypern festgenommen wurde und sich seit November 2024 in Hamburg in Untersuchungshaft befindet (vgl. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 22. November 2024). Wegen des Verdachts der Beihilfe müssen sich der 66-jährige Lebensgefährte der Mutter, zwei Personen aus deren privatem Umfeld sowie der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens verantworten. Die Mutter der Kinder soll im Zusammenwirken mit dem 62-Jährigen den Auftrag erteilt haben, ihre 2010 geborene Tochter und ihren 2013 geborenen Sohn gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen, um sie von ihrem Wohnort in Dänemark nach Deutschland zu verbringen. Zur Planung und Durchführung des Vorhabens quartierten die Angeschuldigten laut Anklage mehrere Personen, darunter den 35-jährigen Israeli, unter Aliaspersonalien und Freistellung von sämtlichen Kosten in einem Hamburger Luxushotel ein. Der 35-Jährige und fünf weitere Personen sollen dem Vater der Kinder in der Silvesternacht sodann aufgelauert, ihn zusammengeschlagen, die beiden Kinder in ein Kraftfahrzeug gezerrt und sich mit ihnen nach Deutschland begeben haben. Während eines Fahrzeugwechsels im deutsch-dänischen Grenzbereich soll den Kindern mit Tape-Band der Mund zugeklebt, die damals 13-Jährige Tochter soll außerdem an den Händen gefesselt worden sein. Mit einem Wohnmobil gelangte die Gruppe schließlich nach Baden-Württemberg, wo die Kinder bis zum Eintreffen der Mutter am 2. Januar 2024 gegen ihren Willen festgehalten wurden. Der angeklagte Lebensgefährte der Mutter soll deren Anreise nach Baden-Württemberg organisiert und ihre anschließende Rückkehr mit den Kindern zu ihrer Wohnanschrift nach Hamburg koordiniert haben. Hierbei sollen auch zwei mitangeklagte Bekannte des Paares behilflich gewesen sein. Der Lebensgefährte steht zudem im Verdacht, gegenüber Kriminalbeamten falsche Angaben gemacht zu haben. Der mitangeklagte Sicherheitsunternehmer soll für eine Bewachung des Hamburger Anwesens gesorgt haben, um ein späteres Entweichen der Kinder zu verhindern. Hinreichenden Tatverdacht gegen den 84-jährigen Großvater der Kinder vermochte die Staatsanwaltschaft indes nicht festzustellen. Dieser soll zwar schon zuvor mehrere Sicherheits- und Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit seiner Tochter kontaktiert haben. Der Nachweis einer konkreten Beteiligung an den hier verfahrensgegenständlichen Ereignissen ließ sich jedoch nicht führen. Dasselbe gilt für den zunächst ebenfalls in Verdacht geratenen 46-jährigen Onkel der Kinder. Vier weitere Personen, die in den Ankauf des Wohnmobils verwickelt waren und den mutmaßlichen Entführern mit den Kindern bis zum 2. Januar 2024 Unterschlupf in Baden-Württemberg gewährten, hatten nach dem Ermittlungsergebnis unwiderlegbar nichts von den Tathintergründen gewusst. Den Beitrag einer Hotelangestellten, die noch am 8. Januar 2024 Zimmerspuren im Luxushotel beseitigt haben soll, sah die Staatsanwaltschaft als geringfügig an (§ 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung). Für sämtliche Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Zum näheren Hintergrund: Im Zuge einer bestehenden Besuchsvereinbarung hatte der Vater die beiden Kinder am 27. August 2021 in Hamburg abgeholt, sie mit zu sich und seiner neuen Lebensgefährtin nach Dänemark genommen und am 29. August 2021 nicht wieder zur Mutter zurückgebracht. Obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht daraufhin am 27. Oktober 2021 allein auf die Kindesmutter übertragen und den Vater dazu verpflichtet hatte, Tochter und Sohn an diese herauszugeben, blieb die Situation unverändert. Der Kindesvater wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg daher bereits am 12. Mai 2023 wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Jenes Verfahren ist inzwischen ebenfalls am Landgericht Hamburg anhängig. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht ergangen. Hamburg, 25. April 2025 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Tel.: 040/42843 2588 Fax: 040/42798 1900 Email: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699