BPOLI PW – GdpD POM: Fahrt mit Elektroroller hatte Folgen
Bundespolizisten kontrollierten am Nachmittag des gestrigen Feiertages
am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck einen 30- jährigen polnischen Staatsangehörigen. Er war mit einem Elektroroller unterwegs und wollte nach Ahlbeck. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe 900 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 Euro und konnte damit eine 15- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Da der Pole für den Elektroroller (max. Geschwindigkeit 55 km/h) keinen Führerschein sowie Versicherungsschutz nachweisen konnte, wurde Strafanzeige erstattet.
Die Weiterfahrt mit dem E-Roller wurde ihm untersagt.
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Igor Weber
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