BPOLD S: 226-Tage-Bilanz anlässlich der vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 30. April 2025 insgesamt 8.658 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 5.032 / Französische Landgrenze: 3.626). Bei 7.340 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 4.856 / Französische Landgrenze: 2.484). Hierbei erfolgten 7.105 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 4.806 / Französische Landgrenze: 2.299) und 235 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Schweizer Landgrenze: 50 / Französische Landgrenze: 185). Insgesamt 344 Personen hinderte die Bundespolizei an einer Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 119 / Französische Landgrenze: 225). Zudem wurden 86 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 54 / Französische Landgrenze: 32) und 858 strafprozessuale Festnahmen durchgeführt (Schweizer Landgrenze: 486 / Französische Landgrenze: 372). Die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums, welche die deutschlandweiten Zahlen beinhaltet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6024921. Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Bei den Daten bis einschließlich März 2025 handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei. Die Daten des Monats April 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Stuttgart Pressestelle Telefon: 07031 2128-1111 E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de