BPOLI LUD: Da waren noch Haftbefehle und ein Vollstreckungsauftrag offen

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen nahm die Bundespolizei auch am vergangenen Wochenende sowie am heutigen Montag Personen auf der Grundlage vorliegender Haftbefehle fest. Die Festnahmen erfolgten dabei an den Grenzübergängen auf der Autobahn bei Görlitz, im Görlitzer Ortsteil Hagenwerder, in Bad Muskau oder auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 127/DK 12 bei Krauschwitz. Am Samstagnachmittag traf es zunächst einen Polen (38). Gegen ihn lag ein Vollstreckungsauftrag über insgesamt 1.544,80 Euro vor. Der Vollstreckungsauftrag, dem ein Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek zugrunde lag, war von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck erlassen worden. Um seine Einreise nicht zu gefährden, zahlte der Verurteilte vollständig seine Verbindlichkeiten. Ein 27-jähriger polnischer Landsmann kam dafür am Abend ins Gefängnis. Fast auf den Tag genau vor einem Monat hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Zweigstelle Hamm, einen Vollstreckungshaftbefehl ausgefertigt. Die Forderungen, die das Amtsgericht Unna wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr über 1.500,00 Euro aufgestellt hatte, überforderten ihn jedoch. Eine polnische Frau wiederum wendete den ersatzweisen Freiheitsentzug im letzten Moment ab. Sie bezahlte ihre Geldstrafe i.H.v. 899,50 Euro. Die Strafe war seinerzeit vom Amtsgericht Weißwasser wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Besitzerlaubnis angeordnet worden. Auch ein 64-jähriger Senior aus Polen kam am Sonntagmittag dank seiner Geldkarte nur knapp an einer Überstellung an die Justizvollzugsanstalt vorbei. Er beglich die fälligen 681,00 Euro, die er gegenüber der rheinland-pfälzischen Justiz (Amtsgericht Andernach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) noch offen hatte. Vor wenigen Stunden verließ auch ein 40-jähriger Deutscher aus Berlin die Kontrollstelle auf der Autobahn wieder und setzte seine Weiterreise fort, allerdings erst nach Zahlung von 67,50 Euro. Bei der vergleichsweisen geringen Summe handelte es sich um eine Geldbuße plus Verfahrenskosten, deren Zahlung der Betroffene wohl aber vergessen hatte. Deshalb war zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Jena ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden. Dagegen wartet ein polnischer Bürger (34) derzeit auf einen Termin beim Haftrichter. Der 34-Jährige muss in jedem Fall damit rechnen, dass ein Sitzungshaftbefehl dabei noch heute in Vollzug gesetzt wird. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Chemnitz Bandendiebstahl zur Last gelegt. Die Festnahme erfolgte in seinem Fall ebenfalls erst vor wenigen Stunden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de