BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld
Für das kommende Wochenende (17./18. Mai) hat die
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Hauptbahnhof Bielefeld
eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen
Gegenständen untersagt.
An Samstag findet in Bielefeld in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs die Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" statt. Erfahrungsgemäß nutzen viele Teilnehmende den Hauptbahnhof Bielefeld zur An- und Abreise des Treppentanzes. Weiterhin findet in der Schüco-Arena das letzte Heimspiel von Arminia Bielefeld statt.
Die Allgemeinverfügung gilt vom Samstag,17. Mai 2025, 00:00 Uhr bis
Sonntag, 18. Mai 2025, 23:59 Uhr. Sie dient der Erhöhung der
Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die
innerstädtischen Veranstaltungen.
Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen
Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie
Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter
die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die
Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung
verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot
können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung
eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/lnats
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf
die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden seit Mai 2024 insgesamt 56 Vorfälle in und am
Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe
oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Erst am
frühen Mittwochmorgen (14. Mai) hatte im Hauptbahnhof ein 22-Jähriger
einen anderen unter Vorhalt eines Messers bedroht. Der Tatverdächtige
wurde nach einer Videoauswertung festgenommen.
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