Mutmaßlicher Schaden in Millionenhöhe – Ermittlungen gegen einen Gebärdendolmetscher
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda und des Hessisches Landeskriminalamts
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, unter der Leitung der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafsachen (ZSMS) bei der Staatsanwaltschaft Fulda, wurde am frühen Donnerstagmorgen, 22.05.2025, durch Beamte der Zentralstelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK) des Hessischen Landeskriminalamts die Wohnung eines Gebärdendolmetscher wegen des Verdachtes des Betruges im Bereich der Medizinwirtschaftskriminalität durchsucht.
Dem 57-jährigen deutschen Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2019 Leistungen als Gebärdendolmetscher falsch gegenüber den Krankenkassen abgerechnet zu haben. Hierzu soll er sich unter anderem auch nachgemachter, beziehungsweise gestohlener Arztstempel bedient sowie Leistungsbestätigungen und Abtretungserklärungen gefälscht haben. Hierdurch war es ihm möglich, nicht erbrachte Leistungen als Gebärdendolmetscher bei den Krankenkassen einzureichen. Insgesamt soll es sich dabei um knapp 3.500 Rechnungen handeln, mit einem Zahlbetrag von mehr als einer Million Euro.
Bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten konnten zahlreiche Unterlagen, darunter vordatierte Rechnungen, unterschiedliche Arztstempel, mehrere Mobiltelefone, ca. 2.000 Euro Bargeld sowie verschiedene Wertgegenstände wie Uhren, Kunstdrucke, Goldmünzen und eine hochwertige Handtasche im Gesamtwert von ca. 40.000 Euro sichergestellt werden.
Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Zur Zentralstelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK)
Die ZMWK übernimmt neben der hessenweiten deliktspezifischen Koordinierung auch die eigenständigen Ermittlungen in komplexen und herausragenden Verfahren im Abrechnungsbetrug sowie in der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Dabei findet eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ZSMS statt. In den Ermittlungsfokus der ZMWK geraten niedergelassene Ärzte oder Kliniken sowie kriminelle Handlungen von sogenannten Hilfs- und Heilmittelerbringern, wie Apotheken, therapeutischen Einrichtungen, Sanitätshäusern, Hörakustikern, Augenoptikern.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Matthias Borchers
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de