Polizei Bielefeld bereitet sich auf Großveranstaltungen vor

SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld setzt sich rund um das Public Viewing zum Pokalfinale am Samstag, 24.05.2025, und die Aufstiegsfeier des DSC Arminia Bielefeld am Sonntag, 25.05.2025, für ein Höchstmaß an Sicherheit in Bielefeld ein. Die Bielefelder Polizei tut alles dafür, Fans und Gästen einen sicheren Aufenthalt zu bieten, damit sie das Public Viewing und eine gelungene Aufstiegsfeier in Bielefeld erleben können. Aber: eine hundertprozentige Sicherheit kann es im öffentlichen Raum nicht geben. Die Polizei wird an den neuralgischen Punkten im Stadionumfeld, in der Innenstadt und an den Hauptverkehrsknotenpunkten präsent sein. Am Sonntag, 25.05.2025, werden die Zufahrten zum Jahnplatz weiträumig gesperrt, weshalb mit erheblichen Verkehrsstörungen zu rechnen ist. Bei allen Großveranstaltungen beurteilt die Polizei konkret für den Anlass die Sicherheitslage fortlaufend. Nach dieser Lagebeurteilung richten sich die polizeilichen Maßnahmen. Auch aktuelle Ereignisse, wie der Messerangriff an der Bar von vergangenem Sonntagmorgen, fließen in die Lagebeurteilung ein. Die Polizei ist es gewohnt, hochflexibel auf aktuelle Informationen, die zu einer Veränderung der Sicherheitslage führen, zu reagieren. Darauf ist die Polizei gut vorbereitet. Die Polizei steht dazu auch in engem Kontakt mit der Stadt, dem Verein und Bielefeld Marketing. Die Polizei hat bei der Erstellung der Sicherheitskonzepte des Veranstalters (Stadt Bielefeld und DSC Arminia Bielefeld) mitgewirkt. Die polizeilichen Maßnahmen greifen daher mit denen des Veranstalters ineinander und sind eng abgestimmt. Derzeit liegen der Polizei keine konkreten Hinweise zu Störungen der Aufstiegsfeier vor. Die Polizei wird vor und während der Veranstaltungen alles dafür tun, durch Aufklärungsmaßnahmen und starke Präsenz Störungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Sollte es dennoch zu Straftaten kommen, werden die Einsatzkräfte konsequent einschreiten, Straftäter identifizieren und Ermittlungsverfahren einleiten. Die Polizei weist darauf hin, dass es ein gesetzliches Verbot des Mitführens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen gibt (§42 WaffG). Dies gilt ausdrücklich auch für Messer (§42 (4a) WaffG)! Die Polizei wird daher stichprobenartige und anlasslose Kontrollen im Veranstaltungsraum durchführen. Verstöße werden als Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten konsequent geahndet. Die Polizei weist darauf außerdem hin, dass der Einsatz und Betrieb von Drohnen im Veranstaltungsgelände strengstens untersagt ist. Ohne eine spezielle behördliche Genehmigung ist das Fliegen mit Drohnen über Menschenansammlungen in Deutschland nicht erlaubt. Verstöße werden durch die Polizei konsequent verfolgt und können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Trotz aller Fußball-Begeisterung und Freude am Feiern: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt, handelt verantwortungslos. Er gefährdet andere und auch sich selbst. Auch bei gefährlichen Situationen, zum Beispiel beim Herauslehnen aus fahrenden Autos, beim Sitzen auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben fahrender Autos oder auch beim Zünden von Böllern versteht die Polizei keinen Spaß. Damit die Feierlaune nicht getrübt wird, bittet die Polizei alle Fußballfans um Fairplay! Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222 Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235 E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0