BPOLI MD: Vier Haftbefehle – 15315 Euro, Mann muss in Haft
Im Rahmen einer Zugstreife kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Freitag, den 23. Mai 2025 um 15:50 Uhr einen 41-Jährigen in einer Bahn auf dem Weg von Burg in Richtung Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei stellten die Beamten fest, dass der Mann von zwei Staatsanwaltschaften mit insgesamt vier Haftbefehlen gesucht wurde: Im ersten Quartal dieses Jahres erließ die Staatsanwaltschaft Potsdam drei Vollstreckungshaftbefehle. Grundlage dafür waren rechtskräftige Verurteilungen des Deutschen in der Vergangenheit. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort verhängte das Amtsgericht Brandenburg an der Havel im Februar 2023 eine Geldstrafe von 4900 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen gegen ihn. Im Juli 2024 kam, durch selbiges Amtsgericht, eine weitere Strafe wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und des vorsätzlichen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis hinzu. Das damalige Strafmaß umfasste 1800 Euro oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Im September erfolgte dann die dritte Verurteilung wegen Unterschlagung zu 2400 Euro Geldstrafe beziehungsweise 80 Tage Haft. Weder zahlte der Verurteile die auferlegten Geldbeträge vollständig, noch stellte er sich den jeweiligen Haftstrafen. Auch nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Düsseldorf wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 8400 Euro beziehungsweise 280 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bewegte dies jenen Mann zu keiner Verhaltensänderung. Er zeigte selbiges, wie bei den vorherigen Urteilen. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am 20. Mai 2025 einen Haftbefehl. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Deutschen diese, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 15315 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibenden Behörden über den Vollzug der jeweiligen Haftbefehle.
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