BPOL NRW: Korrektur zu „Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster“ vom 28.05.25 13:17 Uhr

Bei der am 28.Mai um 13:17 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster wurde ein falscher Zeitraum angegeben. Die Allgemeinverfügung gilt vom 30.05.2025, 00:00 Uhr bis zum 01.06.2025, 23:59 Uhr. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.