BPOL NRW: Korrektur zu „Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster“ vom 28.05.25 13:17 Uhr
Bei der am 28.Mai um 13:17 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster wurde ein falscher Zeitraum angegeben.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 30.05.2025, 00:00 Uhr bis zum 01.06.2025, 23:59 Uhr.
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