Lübeck/Ostholstein / Gewalt gegen Polizeibeamte: Mehrere Angriffe auf Einsatzkräfte in Lübeck und Ostholstein
In der Zeit von Freitag bis Dienstag (23.05.2025 bis 27.05.2025) kam es bei Polizeieinsätzen zu mehrfachen Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte. Nach ersten Erkenntnissen waren die Tatverdächtigen in allen Fällen alkoholisiert. Teilweise zogen sich die Beamten bei den Einsätzen Verletzungen zu, so dass diese ihren Dienst nicht fortsetzen konnten.
Am vergangenen Freitag (23.05.2025) gegen 20:20 Uhr sollte ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach einer vorangegangenen Bedrohung und Beleidigung im Rahmen eines Einsatzes wegen häuslicher Gewalt dem Zentralgewahrsam in Lübeck zugeführt werden. Hierbei zeigte sich der Lübecker zunehmend aggressiv und sperrte sich gegen die Maßnahmen. Beim Verbringen in die Gewahrsamszelle schlug der alkoholisierte Mann einem 23-jährigen Polizeibeamten ins Gesicht, so dass dieser medizinisch versorgt werden musste und nicht mehr dienstfähig war. Eine weitere 29-jährige Polizeibeamtin verletzte sich ebenfalls während der Fixierung des renitenten Mannes. Da der Tatverdächtige augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stand, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte eingeleitet.
Am Samstag, den 24.05.2025 gegen 19:40 Uhr befuhr ein 50-jähriger Deutscher mit einem Pkw die Stockelsdorfer Straße aus Richtung Kreisverkehr in Richtung Autobahn, als er mit dem Opel Mokka aus bisher ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abkam. Nach ersten Erkenntnissen überfuhr der Fahrer zunächst drei Granitstelen und prallte schließlich gegen einen Baum neben der Fahrbahn. Der Fahrer blieb unverletzt, zeigte sich jedoch aggressiv gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten. Während des Einsatzes nahmen die Beamten zudem Atemalkohol bei dem Unfallfahrer wahr. Nachdem der Fahrer einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Während der Entnahme der Blutprobe zeigte sich der Mann zunehmend aggressiv und leistete Widerstand, bei dem es jedoch zu keinen Verletzungen kam. Der Mann wird sich nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Am Samstag (24.05.2025) gegen 22:35 Uhr befuhr eine 55-jährige deutsche Frau mit ihrem Pkw die Lübecker Landstraße aus Richtung Stockelsdorf in Richtung Ahrensbök. Am Ortsausgang Curau kam die Ostholsteinerin aus bisher ungeklärter Ursache mit ihrem Opel Corsa von der Fahrbahn ab und prallte gegen den Kantstein, so dass das Fahrzeug in der Folge nicht mehr fahrbereit war. Die Fahrerin blieb unverletzt, fuhr jedoch nach ersten Erkenntnissen zunächst mit vier platten Reifen weiter und kam schließlich auf der Gegenfahrbahn zum Stehen. Während der Unfallaufnahme konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,32 Promille. Da die Unfallfahrerin sich im weiteren Verlauf zunehmend aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten verhielt und Widerstand gegen die weiteren Maßnahmen leistete, wurde diese schließlich dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Beamten trugen leichte Verletzungen davon, waren aber weiterhin dienstfähig. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Am Dienstag (27.05.2025) gegen 00:50 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung in Burg auf Fehmarn von einer Personengruppe um Hilfe gebeten, da ihr Bekannter, ein 23-jähriger Deutscher, stark angetrunken war. Der alkoholisierte Mann wurde daraufhin durch die Polizeibeamten in die Obhut der Mutter und der Freundin übergeben. Nach kurzer Zeit verließ dieser jedoch wieder das Haus und kam auf der Straße mit einer Person in Streit. Da der junge Mann immer aggressiver wurde, sollte er zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Während der Gewahrsamnahme schlug der Mann einem 48-jährigen Polizeibeamten ins Gesicht und verletzte im anschließenden Handgemenge weiterhin eine 50-jährige Beamtin. Die Polizisten wurden leicht verletzt, blieben aber weiter dienstfähig. Die Entnahme eine Blutprobe wurde angeordnet und ein Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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