Umfangreiche Anklage wegen Verdachts der Bestechung im Gesundheitswesen und des Abrechnungsbetruges erhoben HAMBURG
Pressemitteilung HAMBURG
Umfangreiche Anklage wegen Verdachts der Bestechung
im Gesundheitswesen und des Abrechnungsbetruges erhoben
Wegen Verdachts der besonders schweren Bestechung im Gesundheitswesen und bandenmäßigen
Abrechnungsbetruges hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage zum Landgericht
Hamburg - Wirtschaftsstrafkammer - erhoben.
Angeschuldigt sind zwei Apotheker sowie vier in geschäftsführender oder leitender Funktion
in deren Unternehmen beschäftigte Personen. Ihnen wird vorgeworfen, in 37 Fällen Ärzte
durch Gewährung von Vorteilen bei der Verordnung von Arzneimitteln unlauter an sich gebunden
zu haben. Die Angeschuldigten sollen bewirkt haben, dass erstellte Rezepte, insbesondere
solche für hochpreisige Krebsmedikamente, nur noch über die von beiden Apothekern
betriebene Apotheken OHG und deren vornehmlich mit der Herstellung von Zytostatika befasste
Unternehmen eingelöst wurden. Um möglichst viele Abnehmer für ihre Medikamentenzubereitungen
zu gewinnen und zugleich das gesetzliche Verbot der Zusammenarbeit von
pharmazeutischen Leistungserbringern und Vertragsärzten zu umgehen, sollen die Angeschuldigten
über einzelne Firmen ein Krankenhaus erworben und sodann medizinische Versorgungszentren
(sog. MVZs) gegründet und geführt haben. Auf diese Weise vereinnahmten
sie sowohl die Erlöse aus der ambulant onkologischen Behandlung als auch der pharmazeutischen
Betreuung von Patienten.
Die Angeschuldigten müssen sich zudem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in
340 Fällen verantworten, da sie aufgrund des vorstehenden Sachverhalts nicht abrechnungsfähige
Arzneimittelverordnungen bei gesetzlichen Krankenkassen eingereicht und jene täuschungsbedingt
zu Zahlungen von über 75.000.000 Euro veranlasst haben sollen.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ermittlungsverfahren keine Anhaltspunkte für eine unsachgemäße
Krankenbehandlung zu Tage getreten sind.
Hamburg, 02.06.2025
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens
Tel.: 040/42843-2588
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