Umfangreiche Anklage wegen Verdachts der Bestechung im Gesundheitswesen und des Abrechnungsbetruges erhoben HAMBURG

Pressemitteilung HAMBURG Umfangreiche Anklage wegen Verdachts der Bestechung im Gesundheitswesen und des Abrechnungsbetruges erhoben Wegen Verdachts der besonders schweren Bestechung im Gesundheitswesen und bandenmäßigen Abrechnungsbetruges hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage zum Landgericht Hamburg - Wirtschaftsstrafkammer - erhoben. Angeschuldigt sind zwei Apotheker sowie vier in geschäftsführender oder leitender Funktion in deren Unternehmen beschäftigte Personen. Ihnen wird vorgeworfen, in 37 Fällen Ärzte durch Gewährung von Vorteilen bei der Verordnung von Arzneimitteln unlauter an sich gebunden zu haben. Die Angeschuldigten sollen bewirkt haben, dass erstellte Rezepte, insbesondere solche für hochpreisige Krebsmedikamente, nur noch über die von beiden Apothekern betriebene Apotheken OHG und deren vornehmlich mit der Herstellung von Zytostatika befasste Unternehmen eingelöst wurden. Um möglichst viele Abnehmer für ihre Medikamentenzubereitungen zu gewinnen und zugleich das gesetzliche Verbot der Zusammenarbeit von pharmazeutischen Leistungserbringern und Vertragsärzten zu umgehen, sollen die Angeschuldigten über einzelne Firmen ein Krankenhaus erworben und sodann medizinische Versorgungszentren (sog. MVZs) gegründet und geführt haben. Auf diese Weise vereinnahmten sie sowohl die Erlöse aus der ambulant onkologischen Behandlung als auch der pharmazeutischen Betreuung von Patienten. Die Angeschuldigten müssen sich zudem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 340 Fällen verantworten, da sie aufgrund des vorstehenden Sachverhalts nicht abrechnungsfähige Arzneimittelverordnungen bei gesetzlichen Krankenkassen eingereicht und jene täuschungsbedingt zu Zahlungen von über 75.000.000 Euro veranlasst haben sollen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ermittlungsverfahren keine Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Krankenbehandlung zu Tage getreten sind. Hamburg, 02.06.2025 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Tel.: 040/42843-2588 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699