Gleisanlagen sind lebensgefährlich

Ein weiterer Medieninhalt Die Bundespolizeiinspektion Kiel und die Deutsche Bahn AG weisen an Kieler Bahnübergängen auf die Lebensgefahr bei unerlaubtem Betreten von Gleisanlagen hin. Am 31.01.2025 kam es am Bahnübergang Hofholzallee in Kiel zu einem tödlichen Personenunfall. Ein Mann umfuhr dort mit seinem Fahrrad die geschlossenen Schranken und wurde von einem durchfahrenden Zug tödlich erfasst. Diesen Vorfall nahmen die Präventionsbeauftragten der DB Sicherheit Hamburg, Silke Fenten und der Bundespolizeiinspektion Kiel, Nicole van der Heyden, am 04.06.2025 zum Anlass, auch im Rahmen der allgemeinen Prävention auf die Gefahren beim Betreten von Gleisanlagen hinzuweisen. Mit freundlicher Unterstützung des Tiefbauamtes der Stadt Kiel wird hierfür in den nächsten Wochen abwechselnd an unterschiedlichen Kieler Bahnübergängen ein Banner sichtbar aufgehängt, um zusätzlich auf die Gefahren hinzuweisen. Den Anfang wird der der Bahnübergang Hofholzallee machen. Personenunfälle nach unerlaubtem Betreten von Gleisanlagen gehen immer mit Folgewirkungen einher. Folgenschwere Verletzungen bis hin zum Tod haben nicht nur Auswirkungen für die Betroffenen selbst, sondern initiieren auch großes Leid für Unfallbeteiligte, Familie und Freunde. Triebfahrzeugführende haben nicht selten langfristige Schwierigkeiten das Erlebte bzw. Gesehene zu verarbeiten. Leichtsinnigkeit, Mut oder Routine sind an Gleisanlagen folgerichtig fehl am Platz. Mit dieser Aktion weisen die Präventionsbeauftragten zusätzlich nochmal eindringlich auf die Gefahren beim unerlaubten Betreten von Gleisanlagen hin. Züge neuer Art sind wesentlich leiser und werden erst viel später wahrgenommen. Geschlossene Schranke heißt für alle Verkehrsteilnehmer davor zu halten, bis sich die Schranke wieder vollständig geöffnet hat und das Rotlicht erlischt. Blinkt am Bahnübergang ein Licht, muss am Andreaskreuz angehalten werden, selbst wenn die Schranken noch geöffnet sind. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressestelle André Fischer Telefon: 0431/ 980 71 - 119 E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .