BPOL NRW: Bewährung widerrufen – Bundespolizei verhaftet 46-Jährigen
Im Jahr 2022 war er vor dem Amtsgericht Münster noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Die Freiheitsstrafe gegen den 46-jährigen Münsteraner wegen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Diebstählen wurde seinerzeit zur Bewährung ausgesetzt.
Weil sich der Deutsche nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat, hat das Amtsgericht die Strafaussetzung im Mai widerrufen und Haftbefehl erlassen.
Als er am Montagabend (3. Juni) am Hauptbahnhof Münster von der Bundespolizei kontrolliert wurde, klickten schließlich die Handschellen. Der Verhaftete wurde noch am Abend zur Verbüßung der achtmonatigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße eingeliefert.
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