250604-2-pdnms Verdacht der Brandstiftung an einem Einfamilienhaus in Dätgen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Neumünster
Wie bereits mitgeteilt (siehe Pressemitteilung 250604-1--pdnms) wurde seitens der Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters von Schülp führen.
Aus dem Kreis der betroffenen Geschädigten des Feuers in Dätgen am 14.05.2025 wurde jetzt ebenfalls eine Belohnung von 3000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters in Dätgen führen. Bei dem Brand am 14.05.2025 gegen 02.40 Uhr bemerkten die Anwohner das Feuer am Anbau und konnten sich aus dem Gebäude retten, bevor die Flammen auf das Haupthaus übersprangen.
Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Kriminalpolizei Rendsburg ermitteln gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts des versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Brandstiftung auch im Fall Dätgen.
Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel
Sönke Petersen, Polizeidirektion Neumünster
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