BPOL NRW: Bundespolizei findet Schlagring bei einem Minderjährigen

Am 11. Juni kontrollierten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen syrischen Staatsangehörigen. In seiner Hosentasche fanden sie einen verbotenen Gegenstand. Gegen 13 Uhr überprüfte eine eingesetzte Streife den 16-Jährigen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Beamten fragten den Jugendlichen, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich führt. Er gab an, dass er einen Schlagring in seiner Tasche habe. Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte den verbotenen Gegenstand in der Hosentasche. Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab. Diesen beschlagnahmten die Bundespolizisten und belehrten den Syrer. Der Gelsenkirchener setzte seinen Weg fort, muss sich jedoch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Luca Wilmes Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.