Südhessen: Vorsicht vor Gewinnbenachrichtigungen – Betrugsmasche mit angeblichen Gewinnen / Polizei sensibilisiert und warnt

Die Mitteilung "Sie haben gewonnen!" kann bei vielen Menschen Euphorie auslösen - genau das nutzen Kriminelle gezielt aus. Die Freude über einen vermeintlichen Gewinn dient Betrügern häufig als Türöffner für verschiedene Betrugsmaschen. Oft versprechen die Täter hohe Gewinne und fordern vor der angeblichen Gewinnübergabe eine Gegenleistung: etwa die Zahlung von "Gebühren", das Anrufen kostenpflichtiger Telefonnummern oder die Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen, bei denen minderwertige Ware zu überteuerten Preisen angeboten wird. Die Vorgehensweisen ändern sich ständig und sind oft raffiniert inszeniert. So kam es beispielsweise vor wenigen Tagen zu einem solchen Betrug: Ein Senior aus Darmstadt erhielt die Mitteilung, dass er angeblich im Lotto gewonnen hätte. Er würde den Gewinn jedoch nur erhalten, wenn er im Vorfeld unter anderem die angeblichen Steuern sowie den Sicherheitsdienst bezahlen würde. Die Kriminellen forderten den Senior auf die Beträge in Form von Guthabenkarten zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle warnt die Polizei eindringlich und gibt folgende Hinweise: - Seien Sie misstrauisch! Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben - Zahlen Sie niemals Geld, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten. Überweisen Sie keine Gebühren und rufen Sie keine kostenpflichtigen Sondernummern an (z. B. mit Vorwahlen wie 0900..., 0180..., 0137...) - Geben Sie keine persönlichen Daten weiter! Dazu zählen Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankverbindungen, Kreditkartennummern oder ähnliche Informationen - Machen Sie keine Zusagen am Telefon. Lassen Sie sich stattdessen Name, Adresse und Rückrufnummer des Anrufers geben. Fragen Sie genau nach, um welches Gewinnspiel es sich handelt und was Sie angeblich gewonnen haben. Notieren Sie sich die Antworten - Weisen Sie unberechtigte Forderungen konsequent zurück - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen umgehend von Ihrer Bank rückgängig machen. Innerhalb bestimmter Fristen ist dies problemlos möglich - Sprechen Sie sofort mit Ihrem Bankberater - Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie AnzeigeWeitere Informationen und Präventionstipps finden Sie auf der Website der polizeilichen Kriminalprävention: www.polizei-beratung.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Murat Avci Telefon: 06151 / 969 - 13 120 Mobil: 0173 / 4192693 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit): Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de