Schusswaffeneinsatz durch einen Polizeibeamten in Oldenburg: Polizei führt 3-D-Vermessung in der Achternstraße durch

Im Rahmen der Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch eines Oldenburger Polizeibeamten am 20. April 2025 gegen 02:40 Uhr, infolgedessen ein 21-Jähriger aus Oldenburg verstarb, führt die Polizei am heutigen Sonntag (15.06.2025) eine dreidimensionale Vermessung des Ereignisortes in der Oldenburger Innenstadt durch. Zur Erstellung eines von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beauftragten technischen Gutachtens setzen Kriminaltechniker der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) mit der Unterstützung von Beamtinnen und Beamten der ermittelnden Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch dabei unter anderem einen 3-D-Laserscanner in der Achternstraße ein. Die Verwendung dieser Technik ermöglicht es der Polizei, einen Unfall- oder Tatort millimetergenau auszumessen und hieraus im Anschluss eine maßstabsgetreue digitale 3-D-Rekonstruktion der Örtlichkeit zu erstellen. In Bezug auf das Tatgeschehen vom 20. April soll das 3-D-Modell der Achternstraße beispielsweise dazu dienen, die nahezu exakte Positionierung der eingesetzten Polizeibeamten und des verstorbenen 21-jährigen Oldenburgers zum Zeitpunkt der Schussabgabe zu bestimmen. Grundlage hierfür sind die von Polizei und LKA bereits aufbereiteten Video- und Audioaufnahmen von Kameras in der Umgebung, die das Geschehen jedoch teilweise nur schemenhaft zeigen. Im Zusammenhang mit der virtuellen Vermessung des Ereignisortes werden zur Erstellung von Luftbildaufnahmen auch Drohnen eingesetzt, die von entsprechend ausgebildeten Kräften der Polizeiinspektion Cuxhaven gesteuert werden. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Vermessung wird die Achternstraße für den Zeitraum der mehrstündigen polizeilichen Maßnahme für die Öffentlichkeit gesperrt. Um eine möglichst realistische 3-D-Abbildung der Örtlichkeit in der Ereignisnacht zu erhalten, war es überdies notwendig, die in der Straße zum Gedenken an den Verstorbenen abgelegten Gegenstände vor Beginn der Vermessung zu entfernen. Mitarbeitende der Stadt Oldenburg sammelten die Gegenstände mit größtmöglicher Sensibilität ein. Die Maßnahme erfolgte nach Rücksprache der Polizei mit der Familie des Verstorbenen. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/790-1040 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de