Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle der Staatsanwaltschaften Pressemitteilung
Durchsuchungsbeschluss gegen mutmaßlichen Unterstützer
der "Kaiserreichsgruppe" vollstreckt
Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat mithilfe des LKA
Mecklenburg-Vorpommern einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 54-jährigen deutschen
Beschuldigten wegen mutmaßlicher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und des
Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vollstreckt.
Durchsucht wurde ein Wohnhaus im Raum Groß-Wokern (Mecklenburg-Vorpommern).
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine der Reichsbürgerszene nahestehende Gruppierung
unterstützt zu haben. Diese soll sich spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck sollen ihre Mitglieder unter anderem
den Plan verfolgt haben, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung geplant haben, den
damaligen Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei soll auch die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten
zumindest billigend in Kauf genommen worden sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Beschuldigte über die vorstehenden Absichten informiert
gewesen, hat seine Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Umsturz erklärt, die Organisation eines
Schießtrainings angeboten und an einem Gruppentreffen teilgenommen.
Gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung wurden und werden
gesonderte Ermittlungs- und Strafverfahren beim Generalbundesanwalt und den Generalstaatsanwaltschaften der Länder geführt. Die vorliegende Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft
Hamburg ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen mit Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Anlage: Gesetzestext
Hamburg, 16.06.2025
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens
Tel.: 040/42843 2588
E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
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Anlage
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet
sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10,
11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3. (weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von
einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) bis (4) [...]
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der
Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
§ 83 StGB (Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens)
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr
bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) (...)
§ 27 StGB (Beihilfe)
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) (...)
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle
Telefon: 040-42843-1699