BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld

Für das kommende Wochenende (21./22. Juni) hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Hauptbahnhof Bielefeld eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagt. An Samstag findet in Bielefeld in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs erneut die Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" sowie die Pride-Party im Rahmen des Christopher Street Days statt. Die Bundespolizei erwartet, dass viele Teilnehmende den Hauptbahnhof Bielefeld zur An- und Abreise nutzen werden. Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen Veranstaltungen. Die Allgemeinverfügung gilt vom Samstag, 21. Juni 2025, 00:00 Uhr bis Sonntag, 22. Juni 2025, 23:59 Uhr. Sie umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar: https://t1p.de/gfa4z Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen. Hintergrund: In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Die durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlassene Allgemeinverfügung beinhaltet zudem die drei kommenden Treppentanz-Veranstaltungen am 19. und 20. Juli 2025, 16. und 17. August 2025 und 13. und 14. September 2025. Auch an diesen Wochenenden wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein. Hierzu werden im Vorfeld separate Pressemitteilungen veröffentlicht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.