Pressemitteilung Cybergrooming: Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes
Pressemitteilung
Cybergrooming: Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl
wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg haben Einsatzkräfte der Soko Mantacore unter
Beteiligung von Hamburger Spezialeinheiten am 17.06.2025 einen 20-jährigen Deutsch-Iraner
verhaftet und seine in Hamburg gelegene Wohnanschrift durchsucht. Die Maßnahmen
erfolgten anlässlich eines komplexen, mit internationalen Bezügen geführten Cybergrooming-
Verfahrens der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Alter von 16 bis 19 Jahren mehr als 120
Straftaten, insbesondere solche, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und
die sexuelle Selbstbestimmung richten, über das Internet zum Nachteil von insgesamt acht
kindlichen bzw. jugendlichen Geschädigten begangen zu haben. Zwischen 2021 und 2023 soll
er als relevantes Mitglied einer weltweit agierenden Internetcommunity namens "764"
besonders vulnerable Geschädigte in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht
haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit für strafrelevante Zwecke, so u.a. für die
Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen, auszunutzen.
Um den Ansinnen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten
nachzukommen, verletzten sich die Geschädigten in Livechats unter den Augen der
Community massiv selbst, übten sexuelle Handlungen an sich aus und fügten sich stark
blutende sog. Cutsigns am eigenen Körper zu. Hiervon soll der Beschuldigte Aufzeichnungen
gefertigt haben, um den Geschädigten anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen,
sollten diese sich nicht noch massivere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen.
In einem Fall soll der Beschuldigte über eine kindliche Geschädigte auf einen psychisch labilen
13-jährigen Jungen dergestalt eingewirkt haben, dass dieser sich aufforderungsgemäß
erhängte und seinen "Suizid" hierbei live im Internet streamte. Dadurch besteht der dringende
Verdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft. In weiteren Situationen soll es beim
fremdgesteuerten Versuch eines "Suizids" geblieben sein.
Der Polizeipräsident, der Generalstaatsanwalt und der Leiter des Landeskriminalamts haben
heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz nähere Einzelheiten
bekanntgegeben.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Hamburg, 18.06.2025
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle der Staatsanwaltschaften
E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: Polizeipressestelle@Polizei.Hamburg.de
Präventionshinweise
Schützen Sie Ihre Kinder vor Online-Gefahren
Eltern und Bezugspersonen sind besonders wichtig, wenn es darum geht, die Online-
Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten.
Informieren Sie sich über technische Möglichkeiten, Online-Aktivitäten von Kindern
altersgerecht zu regulieren. Empfehlenswerte Hinweise hierzu finden sich auf der Seite von
klicksafe.de. (https://www.klicksafe.de/jugendschutzprogramme)
Sprechen Sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen offen über deren Online-
Aktivitäten, ihre Online-Beziehungen und die genutzten Plattformen.
Zeigen Sie Interesse, ohne zu urteilen. So können Sie darauf eingehen, was Ihre Kinder
beschäftigt und bewegt, und möglichen Risiken rechtzeitig begegnen.
Beachten Sie: Online-Kontakte zu persönlich unbekannten Personen können Risiken
bergen. Hinter einem Profil steckt nicht immer der Mensch, der er vorgibt zu sein!
Achten Sie auf mögliche Warnzeichen
Folgende Anzeichen können beispielsweise darauf hindeuten, dass ein Kind oder ein
Jugendlicher im Visier eines solchen Netzwerkes ist:
Nutzung von Apps bzw. Online-Netzwerken wie Discord, Telegram oder anderen
verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die die Eltern nicht einsehen können.
Neue Online-Freundschaften, in die die Kinder vernarrt zu sein oder vor denen sie Angst
zu haben scheinen.
Kinder verbringen mehr Zeit im Internet, unbeaufsichtigt oder allein im Zimmer.
Kinder erhalten anonym verschickte Geschenke, z.B. nach Hause gelieferte Gegenstände,
Geld, Währung für Spiele oder sonstige virtuelle Güter.
Kinder sind stiller, zurückgezogener, launischer oder nervöser als üblich.
Die Noten werden schlechter.
Interesse an online verbreiteten extremen Botschaften (u.a. Verschwörungserzählungen,
Anti-Regierungs-Rhetorik oder anderer extremistischer Online-Propaganda).
Mit Blut oder scheinbarem Blut geschriebene Wörter/Zeichen.
Haustiere/Tiere werden verletzt, sterben unter verdächtigen Umständen oder meiden auf
ungewöhnliche Weise das Kind / den Jugendlichen.
Kinder bedecken ihre Haut auf ungewöhnliche Art und Weise oder es gibt Anzeichen für
Schnitte/Ritzwunden auf der Haut, Stichverletzungen usw.
Einzeln betrachtet mögen diese Anzeichen nicht bedeutsam erscheinen, in der Gesamtheit
könnten sie allerdings ein Anzeichen dafür sein, dass ein Kind/Jugendlicher ins Visier eines
solchen Täters / einer Tätergruppierung geraten ist.
Haben Sie Zweifel, sich mit einem konkreten Verdacht an die Polizei zu wenden, bedenken
Sie bitte: Ihre Meldung könnte das fehlende Glied sein, durch das ein Kind bzw. ein
Jugendlicher vor radikalen und tiefgreifenden Folgen bewahrt bleibt. Wenn Sie glauben, dass
sich jemand in unmittelbarer Gefahr befindet, wählen Sie bitte die 110.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle
Telefon: 040-42843-1699